Qualität ist unsere Leidenschaft
Qualität macht Sie erfolgreicher – und unsere Welt jeden Tag ein bisschen besser. Die immer schneller wechselnden Anforderungen erfordern eine hohe fachliche Spezialisierung und ein tiefes Marktverständnis, das welcher die Bedürfnisse unserer Kunden widerspiegelt. Ob es um Produkte und Dienstleistungen geht oder um die Prozesse und Strukturen, mit denen sie entstehen – das PFI prüft, bestätigt und zertifiziert.
Wir zertifizieren für Sie:
- Produkte und Produktionsstätten
- Persönliche Schutzausrüstung (PSA) nach der Verordnung (EU) 2016/425 des Europäischen Parlaments und des Rates
- Managementsysteme

Ihr Ansprechpartner:

Dr. Gunder Dörr
Zertifizierung und
Qualitätsmanagement
Unparteilichkeit
Die Zertifizierungsstelle des PFI handelt nach dem Grundsatz der Unparteilichkeit.
Sie stellt die Zertifizierungsleistungen allen interessierten Kunden unter gleichen Bedingungen auf Grundlage von dokumentierten Verfahren und definierten Kostensätzen zur Verfügung. Bei der Bearbeitung von Kundenanfragen und Kundenaufträgen findet der Grundsatz der Gleichbehandlung strikte Anwendung.
Die oberste Leitung und die Mitarbeiter der Zertifizierungsstelle sind frei von kommerziellen, finanziellen und anderen Einflüssen, die Einwirkung auf ihre Unparteilichkeit haben könnten. Sie haben sich für die Durchführung ihrer Tätigkeiten zur Unparteilichkeit, Objektivität und Vertraulichkeit verpflichtet. Sie sind unparteilich in Beziehung zu Antragstellern sowie zertifizierten Organisationen und Personen.
Das gesamte Personal des PFI – einschließlich des festangestellten Personals der Zertifizierungsstelle – führt keine Beratung zu Managementsystemen im akkreditierten Bereich durch. Die Zertifizierungsstelle bietet keine Schulungen für einzelne Firmen an und führt keine internen Audits bei Kunden durch. Die Zertifizierungsstelle des PFI zertifiziert nicht die Zertifizierungstätigkeiten anderer Zertifizierungsstellen.
Die Objektivität, Vertraulichkeit und Unparteilichkeit der Zertifizierungstätigkeiten und der Entscheidungen werden nicht durch verbundene Stellen oder die Zusammenarbeit mit anderen Stellen, Organisationen oder Personen beeinträchtigt. Bei Gefährdung der Unparteilichkeit wird eine Zertifizierung nicht durchgeführt.
Der Ausschuss zur Sicherung der Unparteilichkeit unterstützt die Zertifizierungsstelle bei der Erarbeitung von grundsätzlichen Regelungen zur Unparteilichkeit ihrer Tätigkeiten, bei der Abwendung jeglicher Tendenzen seitens der Zertifizierungsstelle in kommerzieller oder anderer Hinsicht, die eine ständig objektive Bewertung der Tätigkeiten durch die Zertifizierungsstelle verhindern sowie bei der Beratung zu Fragen, die das Vertrauen in die Zertifizierung beeinflussen.
Wenn Sie gegen Zertifizierungsentscheidungen Einspruch oder Beschwerde erheben möchten, finden Sie hier die notwendigen Informationen:
Entzogene Zertifikate
Die folgenden Zertifikate wurden vom PFI zurückgezogen:
Zurückziehungsdatum | Nummer |
02.12.2019 | 1810224-01-81 |
01.02.2021 | 2003699-76-82-01 |
01.02.2021 | 2000804-76-82-01 |
05.06.2023 | 2205646-76-82-01 |
21.09.2023 | 1906632-01-86 |
20.12.2023 | 2007457-01-86 und 2007457-02-86 |
Ausgesetzte Zertifikate
Die folgenden Zertifikate wurden vom PFI ausgesetzt:
Aussetzungszeitraum | Nummer |
28.11.2022 – 31.12.2023 | 2103053-01-82 |
09.08.2023 | 1901189-01-86 und 1901189-02-86 |
09.08.2023 | 1901219-01-86 und 1901219-02-86 |
01.10.2023 | 2005702-02-86 |
01.10.2023 | 1906632-01-86 |
01.10.2023 | 2024249-02-86 |
01.10.2023 | 2004325-02-86 |
01.10.2023 | 2004326-02-86 |
01.10.2023 | 2009744-02-86 |