Präqualifizierung beim PFI: Alles, was Sie wissen müssen

Die Präqualifizierung (PQ) ist ein Verfahren für Leistungserbringer von medizinischen Hilfsmitteln, die ihre Eignung zur Schließung von Versorgungsverträgen mit gesetzlichen Krankenkassen nachweisen möchten. 

Doch was genau ist die Präqualifizierung und wie läuft sie ab? 

In diesem Artikel erfahren Sie alles Wichtige über die Präqualifizierung und wie das PFI Sie dabei unterstützt.

Was ist Präqualifizierung?

Nach § 126 Abs. 1a Satz 2 SGB V müssen sich Leistungserbringer präqualifizieren lassen, wenn sie Verträge zur Versorgung von Versicherten mit Hilfsmitteln nach § 127 Abs. 2 SGB V mit Kranken-kassen schließen wollen. Nach positiver Entscheidung der Präqualifizierungsstelle erhalten die Leistungserbringer ein Zertifikat, welches von allen Krankenkassen anzuerkennen ist. Sie erfüllen damit die Voraussetzung, um Vertragspartner der Krankenkassen zu werden. Das Zertifikat ist max. 5 Jahre gültig und während der Zertifikatslaufzeit müssen mind. 2 Überwachungen durchgeführt werden, um festzustellen, ob die Eignungskriterien weiterhin erfüllt sind. 

Um Vertragspartner der Krankenkassen nach § 127 SGB V zu werden, müssen bestimmte Eignungskriterien erfüllt werden. Zu den Eignungskriterien und deren Nachweis gibt der GKV-Spitzenverband nach § 126 Abs. 1 Satz 3 SGB V Empfehlungen ab, die bei der Eignungsprüfung berücksichtigt werden, so dass ein einheitliches und transparentes Präqualifizierungsverfahren gewährleistet ist.

Wie läuft die Präqualifizierung beim PFI ab?

1. Informationen und Erstkontakt

Als Vorab-Information eignen sich neben allgemeinen Informationen wie Gesetzliche Grundlagen und die Eignungskriterien des GKV-SV auch Preis- und Leistungsübersichten.

Häufig bieten FAQs einen umfassenden Überblick über ein Thema. Sollten dennoch Fragen offenbleiben, stehen Ihnen unsere Experten gerne für weitere Informationen zur Verfügung.

2. Beantragung

Sobald Sie sich entschieden haben Ihre Präqualifizierung mit der PFI-Zertifizierungsstelle durchzuführen, füllen Sie das Antragsformular aus und reichen Ihren Antrag per E-Mail an pq@pfi-germany.de oder auf dem Postweg ein.

3. Bearbeitung und Prüfung

Ihr Antrag wird nach Eingang auf Vollständigkeit geprüft und bei Neukunden ein Rahmenvertrag geschlossen. Erst dann werden durch unsere Experten Unterlagen zur Präqualifizierung angefordert. Wir stellen Ihnen hierzu eine Checkliste bereit, welche die einzureichenden Unterlagen auflistet. Ggf. fehlende oder unvollständige Unterlagen werden nachgefordert.

Je nach Versorgungsbereich und den betrieblichen Gegebenheiten kann es laut dem zugrunde liegenden Gesetz erforderlich sein, eine Betriebsbegehung durchzuführen, in welcher die erforderlichen räumlichen und sachlichen Gegebenheiten überprüft werden. Begehungspflichtige Versorgungsbereiche sind auf dem Antrag mit „B)“ gekennzeichnet.

4. Entscheidung & Ergebnismitteilung

Die Präqualifizierungsstelle erstellt nach erfolgreichem Abschluss des Präqualifizierungsverfahrens ein für alle gesetzlichen Krankenkassen gültiges Zertifikat und übermittelt die Daten auf elektronischem Wege an den GKV-Spitzenverband, welcher die Daten den Krankenkassen zur Verfügung stellt.

5. Überwachungen

Während der 5-jährigen Laufzeit des Zertifikates sind mindestens zwei Überwachungen (ca. alle 20 Monate) im Rahmen einer Dokumentenprüfung (bei nicht-begehungspflichtigen Leistungserbringern) oder Betriebsbegehung (bei begehungspflichtigen Leistungserbringern) durchzuführen.

Die Notwendigkeit von Überwachungstätigkeiten ist gesetzlich im § 126 SGB V Abs. 1a verankert und durch die Norm DIN EN ISO/IEC 17065 gefordert. 

Sie werden von uns rechtzeitig per E-Mail oder telefonisch zur Überwachung kontaktiert.

Warum das PFI?

Mit der langjährigen Erfahrung unserer Experten, deren umfassenden Branchenkenntnis und einem breiten Leistungsspektrum begleiten wir Sie professionell durch den gesamten Prozess.

Haben Sie Fragen oder möchten Sie starten?

Kontaktieren Sie uns noch heute, und wir begleiten Sie auf dem Weg zur erfolgreichen Präqualifizierung!

Ihre Ansprechpartner stehen Ihnen persönlich zur Verfügung und beantworten Ihnen gerne alle Fragen rund um die PQ.

Präqualifizierung

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