News Ticker zu Chemischen Grenzwerten

PFAS –  Stand der Dinge zum „Allgemeinen Verbot“ von PFAS

Hintergrund:

PFAS sind hochpersistente Chemikalien, die sich in der Umwelt nicht abbauen und über Wasser und Luft weite Strecken zurücklegen können. Gelangen sie einmal in die Umwelt, verschmutzen sie häufig Grundwasser und Trinkwasser, deren Sanierung aufwendig und kostspielig ist. Bestimmte PFAS reichern sich in Menschen, Tieren und Pflanzen an und können toxische Wirkungen, darunter Krebs und Schädigungen der reproduktiven Gesundheit, hervorrufen.

Der Vorschlag zur Beschränkung von PFAS in der EU/im EWR wurde von den Behörden Dänemarks, Deutschlands, der Niederlande, Norwegens und Schwedens erarbeitet und am 13. Januar 2023 bei der ECHA eingereicht. Ziel ist es, die PFAS-Emissionen in die Umwelt zu reduzieren und Produkte und Prozesse sicherer für die Bevölkerung zu machen. Die sechsmonatige Konsultationsphase lief vom 22. März bis zum 25. September 2023. Hierzu gab es mehr als 5000 Eingaben.

Der Risikobewertungsausschuss (RAC) und der Ausschuss für sozioökonomische Analysen (SEAC) der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) haben Mitte März ihre Bewertungen des Vorschlags für eine universelle Beschränkung aller per- und polyfluorierten Alkylsubstanzen (PFAS) abgeschlossen. Die Entwürfe werden in Kürze zur 60-tägigen Konsultation auf der ECHA Homepage veröffentlicht.

RAC bewertet die Risiken für die menschliche Gesundheit und die Umwelt, die sich aus der Herstellung, dem Inverkehrbringen und der Verwendung von Chemikalien ergeben, während der Ausschuss für sozioökonomische Analysen (SEAC) die sozioökonomischen Auswirkungen einer Beschränkung unter Berücksichtigung der Verfügbarkeit von Alternativen bewertet.

Nächste Schritte:

Der Entwurf der SEAC-Stellungnahme sowie die endgültige Stellungnahme des RAC werden in Kürze veröffentlicht und enthalten alle Details zum Inhalt der Stellungnahmen. Der Entwurf der SEAC-Stellungnahme wird einer 60-tägigen Konsultation unterzogen. Der Ausschuss wird seine endgültige Stellungnahme voraussichtlich bis Ende 2026 unter Berücksichtigung der im Rahmen der Konsultation eingegangenen neuen Informationen verabschieden. Mit dieser Verabschiedung ist die wissenschaftliche Bewertung der vorgeschlagenen Beschränkung durch die ECHA-Ausschüsse abgeschlossen, und die Stellungnahmen werden der Kommission formell übermittelt.

Auf Grundlage der beiden endgültigen Stellungnahmen wird die Europäische Kommission dem REACH-Ausschuss, der sich aus EU-Mitgliedstaaten zusammensetzt, eine Beschränkung zur Diskussion und Abstimmung vorschlagen.zeitig auf fundierte Analysen und ganzheitliche Bewertungsmethoden setzen, verschaffen sich nicht nur ökologische, sondern auch wirtschaftliche Vorteile.

Quelle: ECHA


POP VO Einträge geplant für: MCCP + PFAS langkettig

Die EU setzt die im Rahmen des Stockholmer Übereinkommens vereinbarten neuen Listungen durch den Erlass delegierter Verordnungen der Kommission um, die Anhang I der POP-Verordnung (EU) 2019/1021 ändern. Dies folgt den Beschlüssen der COP-12 (April–Mai 2025) zur Aufnahme von Chemikalien/Gruppen in Anhang A (Eliminierung).

MCCPs – Mittelkettige chlorierte Paraffine: Der delegierte Rechtsakt der EU zur Aufnahme von MCCPs in Anhang I der Verordnung 2019/1021, in Übereinstimmung mit der Listung der COP-12 (Anhang A) und etwaigen eng gefassten Ausnahmen. Diese Aktualisierung verdeutlicht den schrittweisen Ausstieg von MCCPs aus verschiedenen Artikeln und Materialien. MCCPs wurden in der Vergangenheit als Weichmacher oder Flammschutzmittel in PVC-Verzierungen und -Folien, Kunstleder, Gummi (z. B. Laufsohlen), Druckfarben, Farben, Klebstoffen und Oberflächenbeschichtungen verwendet. Sie können als Altlasten vorhanden sein und kommen auch als Verunreinigungen in einigen Lederchemikalien vor.

LC-PFCAs – Langkettige Perfluorcarbonsäuren (C9–C20), deren Salze und verwandte Verbindungen. Ein delegierter Rechtsakt der EU zur Aufnahme von LC-PFCAs (und verwandten Verbindungen) in Anhang I setzt den Beschluss von COP-12 Anhang A mit spezifischen Ausnahmen um. LC-PFCAs wurden häufig für Imprägnierungen verwendet. Selbst wenn sie nicht mehr absichtlich verwendet werden, können sie als Rückstände/Verunreinigungen oder als Abbauprodukte älterer Ausrüstungen auftreten. Die EU beschränkt C9–C14-PFCAs bereits gemäß REACH Anhang XVII (25 ppb für die Säuren/Salze; 260 ppb für verwandte Stoffe in Stoffen, Gemischen und Erzeugnissen). Die POPs-Liste wird ggf. umfassender werden (bis einschließlich C20 und schließt Vorläuferstoffe ein) und beinhaltet wieder sehr niedrige Grenzwerte für „unbeabsichtigte Spurenverunreinigungen“ – daher werden die Auflagen strenger.

Quelle: POPs


Normung – Testmethoden

Auch im Bereich der nationalen und internationalen Normung tut sich wieder etwas. Im internationalen Gremium „Schuhe“, dem ISO TC 216, wird an einer Methode zur PFAS-Bestimmung gearbeitet, welche sich hauptsächlich auf die Matrices Kunststoff sowie Papier und Pappe bezieht, um die Lücke im Bereich PFAS Normung für Bedarfsgegenstände wie z.B. Schuhen zu schließen. Aber auch andere Schadstoffe werden nicht vernachlässigt. Der Normentwurf zur Bestimmung von Bisphenolen in Schuhen und Schuhkomponenten ist fast fertig und wird in den nächsten Monaten veröffentlicht werden.

Das internationale Ledergremium, das ISO TC 289 befasst sich aktuell mit einer Überarbeitung der in die Jahre gekommenen DIN EN ISO 17070 zur Bestimmung von chlorierten Phenolen aus dem Jahr 2015.

Aber auch im Bereich Leder ist das Thema PFAS allgegenwärtig und ein weiteres spannendes Projekt ist die Entwicklung einer Bestimmungsmethode für totales Fluor in Leder.

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