Gesetzliche Regelungen in der EU – Materialien für Schuhe und Bekleidung

Hersteller, Händler und Markenverantwortliche in der Schuh- und Bekleidungsbranche sehen sich in der EU mit einer Vielzahl an gesetzlichen Anforderungen konfrontiert. Diese sind entscheidend für die Verkehrsfähigkeit der Produkte. Die gesetzlichen Vorgaben lassen sich in zwei zentrale Kategorien einteilen: Regelungen zu Schadstoffen und Regelungen zur Nachhaltigkeit.

1) Regelungen zu Schadstoffen

Eine der zentralen Vorgaben zur Schadstoffregulierung ist die REACH-Verordnung, insbesondere Anhang XVII. Hier sind konkrete Substanzen gelistet, für die definierte Grenzwerte in bestimmten Anwendungen einzuhalten sind – darunter etwa Chrom VI in Leder oder Phthalate in Kunststoffen.

REACH Anhang XVII – Beschränkungen

Eine weitere wichtige Regelung ist die Verordnung über persistente organische Schadstoffe (POP-VO). Besonders relevant sind hier PFAS (per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen), die als Hydrophobierungsmittel in zahlreichen Materialien Verwendung finden. Aufgrund ihrer Umweltpersistenz plant die EU ein umfassendes PFAS-Verbot. Einen Überblick zu aktuellen Entwicklungen finden Sie im Artikel Regelungen rund um PFAS in Schuhen – Was Hersteller jetzt wissen müssen.

Die neuen PFAS-Analytikmethoden zeigen bereits heute: PFAS lassen sich in Textilien, Mikrofaserstoffen, Leder, Schäumen und sogar in recycelten Materialien nachweisen. Die Grenzwerte gelten nicht nur für Endprodukte, sondern auch für Zwischenmaterialien.

Nur in wenigen Fällen, etwa bei Nickel in Metallteilen, gelten spezifische Anforderungen für Hautkontakt. Verstöße werden durch die Marktüberwachung geahndet und können zur Produktrücknahme führen. Einen Überblick bietet das EU-Schnellwarnsystem Safety Gate (früher RAPEX).

Neben den genannten Regelungen ist die Liste der SVHC-Kandidaten (Substances of Very High Concern)zu beachten. Derzeit umfasst sie rund 250 Stoffe, für die eine Informationspflicht entlang der Lieferkette besteht, um die Sicherheit in der Produktion zu erhöhen. Zwar betreffen SVHCs nicht unmittelbar die Verkehrsfähigkeit, sie sind aber in der Kommunikation mit Partnern entscheidend. Mehr zu den aktuellen Ergänzungen lesen Sie im Artikel „SVHC-Kandidatenliste Juli 2025 – Drei neue Stoffe aufgenommen“.

Zudem gelten häufig strengere Auflagen von Marken, Verbänden und Organisationen. Beispielhaft ist hier die cads RSL zu nennen, die jährlich aktualisierte Anforderungen für Schadstoffe in Schuhen bereitstellt.

2) Regelungen zur Nachhaltigkeit

Mit der UN-Agenda 2030 wurden 17 Ziele für nachhaltige Entwicklung definiert (SDGs). Der EU-Green-Deal, vorgestellt 2019, verfolgt das Ziel, Europa bis 2050 klimaneutral zu gestalten. Die Schuh- und Bekleidungsbranche steht dabei als besonders ressourcenintensiver Sektor im Fokus. Einen kompakten Überblick zu den Auswirkungen auf die Branche bietet der Artikel Der EU-Green Deal und die damit einhergehenden Verpflichtungen“.

Im Rahmen des EU-Green-Deals wurde am 18.07.2024 die ESPR (Ecodesign for Sustainable Products Regulation) verabschiedet. Diese Verordnung legt Anforderungen an Produkte hinsichtlich Ressourceneffizienz, Haltbarkeit, Reparierbarkeit, Recyclingfähigkeit sowie den digitalen Produktpass fest. Für Bekleidung werden erste delegierte Rechtsakte frühestens 2026/2027 erwartet, für Schuhe stehen sie noch aus.

Ein zentrales Ziel der ESPR ist es, die Nachhaltigkeit messbar und vergleichbar zu machen – etwa durch die Einführung des Product Environmental Footprint (PEF). Für die Schuhproduktion bietet der PEF eine Möglichkeit, Umweltwirkungen systematisch zu erfassen und transparent darzustellen. Wie dies in der Praxis aussehen kann, zeigt der Artikel PEF Schuhproduktion – Nachhaltigkeit sichtbar und vergleichbar machen.

Die ESPR wird ergänzt durch die Green Claims Directive, die Greenwashing unterbinden soll. Umweltbezogene Aussagen müssen belegbar sein. Parallel dazu führen Banken und öffentliche Auftraggeber Nachweise zu Nachhaltigkeit zunehmend als Voraussetzung ein.

Auch kleinere Unternehmen, die nicht direkt unter gesetzliche Berichtspflichten fallen, sollten sich vorbereiten: Große Handelspartner fordern entsprechende Nachhaltigkeitskonzepte bereits aktiv ein.

Das PFI Prüfzeichen für Schuhe sowie das PFI Eco Label bieten Unternehmen effiziente Möglichkeiten, gesetzliche Anforderungen zu erfüllen und ihren Beitrag zu mehr Nachhaltigkeit zu leisten.

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Chemie und mikrobiologische Analytik

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