Zertifizierung von Persönlicher Schutzausrüstung
Persönliche Schutzausrüstungen (PSA) sollen Arbeitnehmer vor Schädigungen bei der Arbeit schützen. Die PSA müssen den grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsschutzforderungen der EU-Rechtsvorschriften für die Sicherheit von technischen Einrichtungen und Geräten entsprechen. Diese stellen sicher, dass die Produkte ein Höchstmaß an Gefahrenschutz bieten.
Die Zertifizierungsstelle als gemeldete Stelle nach Artikel 20 der PSA Verordnung 2016/425 ist berechtigt EU Konformitätsbewertungsverfahren durchzuführen und Baumusterprüfbescheinigungen in folgenden Bereichen zu erteilen:


Fuß- und Beinschutz
- individueller Fuß- und Beinschutz nach PSA Verordnung 2016/425
- Sicherheitsschuhe nach EN ISO 20345
- Berufsschuhe nach EN ISO 20347
- Schutzschuhe nach EN ISO 20346
- Schuhe für die Feuerwehr nach EN 15090
- Sicherheitsschuhe mit Schutzwirkung gegen Kettensägenschnitte nach EN ISO 17249
- Schutzschuhe für Motorradfahrer nach EN 13634
- Gießereischuhe nach EN ISO 20349-1
- Schweißerschuhe nach EN ISO 20349-2
Handschutz
- individueller Handschutz nach PSA Verordnung 2016/425
- Schutzhandschuhe gegen mechanische Risiken nach EN 388
Die entsprechenden Zertifizierungsprogramme können bei der Zertifizierungsstelle
angefordert werden.