Durchführungsbeschluss der Kommission vom 26. Januar 2012 zur Verlängerung des Anwendungszeitraums der Entscheidung 2009/251/EG.

Produkte, die das Biozid Dimethylfumarat (DMF) enthalten, dürfen weiterhin nicht in Verkehr gebracht oder auf dem Markt bereitgestellt werden.

Aufgrund der bisherigen Erfahrungen und mangels einer endgültigen Maßnahme betreffend Dimethylfumarat-haltige Verbraucherprodukte ist es erforderlich, den Anwendungszeitraum der Entscheidung 2009/251/EG um weitere 12 Monate zu verlängern.

Seit dem 1. Mai 2009 gilt in der gesamten EU ein Verwendungsverbot für das Biozid Dimethylfumarat.

Es wird weltweit zur Behandlung von Kleidung, Schuhen und Möbeln gegen Schimmelpilzbefall eingesetzt und kann der Auslöser von allergischen Reaktionen sein.

 

 EU Entscheidung 2012_48_EU zu DMFu (deutsch)

 EU Entscheidung 2012_48_EU zu DMFu  (englisch)  

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