Der Grüne Knopf ("the green button")

Bekanntgabe und Teilnahmeaufruf zur Einführung des Siegels "Grüner Knopf"

Announcement and invitation to participate in the launch of the "Grüner Knopf" certification mark

Der Grüne Knopf startet im Sommer 2019 im Rahmen einer Einführungsphase. Interessierte Unternehmen sind aufgerufen, ab sofort bei der Geschäftsstelle Grüner Knopf eine Prüfung zu beantragen. Unternehmen, die in der Einführungsphase als Vorreiter aktiv am Grünen Knopf mitwirken, müssen unter bestimmten Voraussetzungen keine Prüfkosten zahlen.

Was ist der Grüne Knopf?
Der Grüne Knopf ist ein globales Siegel mit staatlicher Überwachung. Er kennzeichnet sozial und ökologisch nachhaltig hergestellte Textilien, die von verantwortungsvoll handelnden Unternehmen in Verkehr gebracht werden.

Welche Unternehmen können den Grünen Knopf beantragen?
Der Grüne Knopf richtet sich an alle Unternehmen, die Textilwaren herstellen und / oder vertreiben. Dies umfasst sowohl Hersteller solcher Waren, als auch Handelsunternehmen, die Fremdprodukte als Eigenmarken vertreiben. Nicht erfasst sind hingegen Unternehmen, die Fremdprodukte vertreiben, ohne dabei selbst als Produktverantwortliche aufzutreten. Eine detaillierte Übersicht der anerkannten Warenklassen finden Sie im Anhang.

Wer steht hinter dem Grünen Knopf?
Siegelinhaber ist das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ). Der Siegelgeber legt die Kriterien und Bedingungen für den Grünen Knopf fest. Bei der Deutschen Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH ist eine Geschäftsstelle eingerichtet. Unabhängige Prüfer kontrollieren die Einhaltung der Kriterien. Die Deutsche Akkreditierungsstelle (DAkkS) stellt verlässliche Prüfungen sicher. Bei erfolgreicher Zertifizierung wird das Siegel Grüner Knopf im Auftrag des BMZ vergeben.

Welche Rolle spielt der Grüne Knopf in der öffentlichen Beschaffung?
Die Zertifizierung für den Grünen Knopf erfolgt auf Grundlage von internationalen, harmonisierten ISO-Normen. Der Grüne Knopf ist damit geeignet für die nachhaltige öffentliche Beschaffung in der Europäischen Union (EU).

Welche Anforderungen stellt der Grüne Knopf an Unternehmen und Produkt?
Als erstes staatliches Siegel verbindet der Grüne Knopf Anforderungen an das Produkt (z.B. Mode, Heimtextilien) und an das Unternehmen. Ein Produkt muss 26 soziale und ökologische Anforderungen einhalten. Die Erfüllung der Produktkriterien wird über vorhandene, anerkannte und glaubwürdige Siegel nachgewiesen. Außerdem muss das Unternehmen als Ganzes seine Sorgfaltspflichten anhand von 20 Kriterien nachweisen. Grundlage der Unternehmenskriterien sind die Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte der Vereinten Nationen (VN) sowie sektorspezifische Empfehlungen der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD). In der Einführungsphase werden die Zertifizierungsverfahren durch ausgewählte und in anderen Bereichen akkreditierte Prüfstellen und in enger Abstimmung und Aufsicht durch die DAkkS durchgeführt.

Welche Stufen der Lieferkette werden vom Grünen Knopf abgedeckt?
In der Einführungsphase deckt der Grüne Knopf die Produktionsstufen „Zuschneiden und Nähen“ (Konfektionierung) sowie „Bleichen und Färben“ (Nassprozesse) ab. In den nächsten Jahren wird er mit Hilfe eines unabhängigen Beirats weiterentwickelt und auf weitere Produktionsstufen ausgeweitet. U.a. werden existenzsichernde Löhne als Kriterium angestrebt.

Welche besonderen Bedingungen gelten in der Einführungsphase?

Warum startet der Grüne Knopf mit einer Einführungsphase?
Die Einführungsphase ist von Juli 2019 bis Ende Juni 2021 angelegt und dient insbesondere der Ausarbeitung des Konformitätsbewertungsprogrammes in Abstimmung mit der Deutschen Akkreditierungsstelle (DAkkS) sowie den Akkreditierungsverfahren für die Prüfstellen. Die in der Einführungsphase gesammelten Erkenntnisse werden genutzt, um allen Beteiligten Erfahrungswerte zu ermöglichen und das Verfahren für die Erlangung des Grünen Knopf zu validieren und weiter zu optimieren. Der Siegelgeber, die Geschäftsstelle und die Prüfstellen sind hierfür auf Rückmeldungen der teilnehmenden Unternehmen angewiesen. Zu diesem Zweck sind Unternehmen, die an der Einführungsphase teilnehmen, verpflichtet, die o.g. Stellen bei der Evaluierung der Prozesse zu unterstützen. Zur Steigerung der Transparenz werden die Prüfberichte in geeigneter Form öffentlich zugänglich gemacht. Der zeitliche und administrative Aufwand für die Teilnahme an der Einführungsphase wird den teilnehmenden Unternehmen nicht vergütet.

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