Ablauf des Präqualifizierungsverfahrens
1. Information
Als Vorab-Information über die Grundlagen der Präqualifizierung, den Ablauf, die zu erfüllenden Anforderungen und einzureichenden Nachweise werden nachfolgend die wichtigsten Informationen bereitgestellt:
- Präqualifizierungsprogramm
- Liste akkreditierter Tätigkeiten im Rahmen der Präqualifizierung
- Gesetzliche Grundlagen
- Empfehlungen gemäß § 126 Absatz 1 Satz 3 SGB V vom 26.09.2022
- Glossar
- Preis- und Leistungsübersicht
- Beschwerdeverfahren
- Häufig gestellte Fragen
2. Beantragung
Der Antrag kann unter Verwendung nachfolgender Dokumente per E-Mail an pqpfi-germanyde, per Fax oder auf dem Postweg eingereicht werden:
- allgemein
- für Hausnotrufsysteme
- für Augenoptik
- für Friseure
- für Hörgeräteakustik
- für Orthopädieschuhtechnik
- für Orthopädietechnik
- für Gesundheits- und Krankenpfleger/in; Altenpfleger/in
- für Sanitätsfachkräfte
3. Bearbeitung und Prüfung
Der Antrag wird nach Eingang auf Vollständigkeit geprüft. Bei Neukunden wird daraufhin der Rahmenvertrag geschlossen.
Die benötigten Unterlagen werden zur Präqualifizierung angefordert. Ggf. fehlende oder unvollständige Unterlagen werden nachgefordert.
4. Betriebsbegehung
Je nach Versorgungsbereich und den betrieblichen Gegebenheiten kann es laut dem zugrunde liegenden Gesetz erforderlich sein, eine Betriebsbegehung durchzuführen, in welcher die erforderlichen räumlichen und sachlichen Gegebenheiten überprüft werden.
Ggf. anfallende Korrekturmaßnahmen müssen umgesetzt werden.
5. Entscheidung
Eine Entscheidung über die Präqualifizierung wird spätestens acht Wochen nach Vorliegen der vollständigen Unterlagen getroffen.
6. Ergebnismitteilung
Die Präqualifizierungsstelle erstellt nach erfolgreichem Abschluss des Präqualifizierungsverfahrens ein für alle gesetzlichen Krankenkassen gültiges Zertifikat für den Leistungserbringer und übermittelt die Daten auf elektronischem Wege an den GKV-Spitzenverband.
7. Beschwerdeverfahren
Beschwerden gegen die Präqualifizierungsstelle und Einsprüche gegen ihre Entscheidungen in Fragen der Präqualifizierung können von Kunden oder von Dritten eingebracht werden. Einsprüche sind spätestens vier Wochen nach Erhalt der Entscheidung der Präqualifizierungsstelle des PFI einzureichen. Beschwerden und Einsprüche werden stets dokumentiert.
Die Behandlung von Beschwerden, Einsprüchen und Streitfällen bezüglich der Durchführung des Präqualifizierungsverfahrens erfolgt nach dem in Kapitel 9.7 Beschwerden und Einsprüche festgelegten Ablauf.
Beschwerden und Einsprüche sind zu richten an: beschwerdestelle-certpfi-germanyde
Prüf- und Forschungsinstitut Pirmasens e.V.
Zertifizierungsstelle – Beschwerdestelle
Postfach 2225
66930 Pirmasens
Das Verfahren wird spätestens innerhalb von sechs Wochen nach Eingang abgeschlossen.